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IV-Gutachten: Streng bei den Leistungen – streng bei der Qualität

  • Autorenbild: Kilian Meier-Voser
    Kilian Meier-Voser
  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Ein Aargauer musste zweimal vor Gericht ziehen, weil die medizinischen Grundlagen der IV-Entscheide mangelhaft waren. Erst mehr als sieben Jahre nach seinem Unfall erhielt er eine volle Rente. Sein Fall, über den die Aargauer Zeitung berichtet, zeigt ein ernstes Problem: Die Qualitätskontrolle griff erst, nachdem der Betroffene jahrelang gekämpft hatte.


Das darf in einem verlässlichen Sozialstaat nicht der Normalfall sein.


Der Rechtsweg ist keine Qualitätskontrolle

Ein medizinisches Gutachten kann darüber entscheiden, ob jemand eine IV-Rente erhält, arbeiten kann oder auf Sozialhilfe angewiesen ist. Entsprechend hoch müssen die Anforderungen sein. Schlussfolgerungen müssen vollständig, fachlich begründet und nachvollziehbar sein. Widersprüche zu anderen medizinischen Einschätzungen dürfen nicht einfach übergangen werden.


Im Aargauer Fall wurde zunächst ein psychiatrisches Gutachten vom Gericht als mangelhaft beurteilt. Später scheiterte auch ein polydisziplinäres Gutachten. Es stammte von der inzwischen aufgelösten Gutachterstelle Pmeda, mit der der Bund nach festgestellten gravierenden Qualitätsmängeln die Zusammenarbeit stoppte.

Wenn mangelhafte Gutachten erst vor Gericht auffallen, hat die Kontrolle zu spät eingesetzt. Nicht jeder Betroffene hat die Kraft, das Geld und die Unterstützung für einen jahrelangen Rechtsstreit.


Die Folgen tragen nicht die Gutachter und selten die Verwaltung. Sie treffen die Betroffenen, ihre Familien, die Sozialhilfe – und damit am Ende auch die Steuerzahlenden.


Strenge muss für beide Seiten gelten

Eine konsequente Qualitätskontrolle bedeutet nicht, dass jede Forderung nach einer IV-Rente anerkannt werden soll. Wer keinen gesetzlichen Anspruch hat, darf keine Leistung erhalten. Das sind wir den Versicherten, den Arbeitgebern und allen Beitragszahlenden schuldig.


Aber Strenge darf keine Einbahnstrasse sein. Wer IV-Leistungen beantragt, muss seine Einschränkungen nachvollziehbar belegen. Gleichzeitig müssen die IV-Stellen und die von ihnen beauftragten Gutachter ihre Entscheide ebenso sauber begründen.

Bürgerliche Sozialpolitik heisst für mich: Missbrauch verhindern, berechtigte Ansprüche anerkennen und staatliche Stellen in die Verantwortung nehmen sowie an klare Qualitätsmassstäbe zu binden. Jahrelange Verfahren aufgrund mangelhafter Abklärungen sind weder sozial noch wirtschaftlich vertretbar. 



Persönlicher Kontakt bleibt wichtig

Eine reine Aktenbeurteilung kann in begründeten Fällen sinnvoll sein. Sie darf aber nicht zur bequemen Standardlösung werden. Wo neue oder widersprüchliche medizinische Befunde entscheidend sind, sollte die verantwortliche Fachperson den Betroffenen grundsätzlich persönlich gesehen und gesprochen haben. Ausnahmen müssen nachvollziehbar begründet werden.


Persönlicher Kontakt allein garantiert allerdings noch kein gutes Gutachten. Entscheidend sind vollständige Unterlagen, geeignete Fachpersonen und eine schlüssige Auseinandersetzung mit abweichenden Einschätzungen.


Mehr Transparenz, klare Konsequenzen

Seit 2022 gelten strengere Regeln für medizinische IV-Gutachten. Gespräche werden grundsätzlich aufgezeichnet, bestimmte Aufträge nach dem Zufallsprinzip vergeben und Angaben über Gutachter veröffentlicht. Diese Reformen waren richtig. Nun muss überprüft werden, ob sie tatsächlich wirken.


Dazu braucht es aus meiner Sicht drei konkrete Verbesserungen:

  • Bei erheblichen medizinischen Widersprüchen muss vor dem IV-Entscheid eine unabhängige Qualitätsprüfung erfolgen.

  • Gutachterstellen, deren Beurteilungen wiederholt vor Gericht scheitern, müssen mit klaren Konsequenzen rechnen. Wer dauerhaft mangelhaft arbeitet, darf keine staatlichen Aufträge mehr erhalten.

  • Nach einer gerichtlichen Rückweisung muss ein Fall prioritär behandelt werden. Betroffene dürfen wegen eines Fehlers im Verfahren nicht wieder jahrelang warten.


In den vergangenen fünf Jahren erhielten Beschwerdeführende in 44 Prozent der vom Aargauer Versicherungsgericht beurteilten IV-Fälle teilweise oder vollständig recht. Das bedeutet nicht, dass fast jeder zweite IV-Entscheid falsch ist: Vor Gericht landen naturgemäss die umstrittenen Fälle. Die Zahl ist aber hoch genug, um genau hinzuschauen. Wer arbeitswillige und teilweise arbeitsfähige Menschen über Jahre in Unsicherheit lässt, riskiert, dass berufliche Fähigkeiten verloren gehen, die psychische Belastung zunimmt und die Rückkehr in den Arbeitsmarkt immer schwieriger wird. Unser Sozialstaat ist auf Vertrauen angewiesen. Dieses Vertrauen entsteht nicht durch zusätzliche Formulare oder schöne Absichtserklärungen, sondern durch korrekte und verständliche Entscheide.


Der Staat darf bei IV-Leistungen streng prüfen. Aber dann muss er bei der Qualität seiner eigenen Verfahren und seinen Gutachter mindestens ebenso streng sein.


KI generiertes Bild IV Bezug

 
 
 

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